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Soziales Fehlverhalten und Handlungsvorschläge

Soziales Fehlverhalten hat immer Auslöser und häufig tief liegende Ursachen. Daher sollte immer zunächst eine sorgfältige Erfassung der Begleitumstände erfolgen. Beratungs- und Gesprächsangebote können in diesem Zusammenhang für nachhaltige Besserung sorgen. Bei wiederholten Verstößen sollte der Beratungs- und der Vertrauenslehrer eingeschaltet werden.

 

Es sollte immer eine kurze Protokollnotiz erfolgen. Auf jeden Fall ist der Klassenlehrer zu informieren. Bei schweren Verstößen ist auch der Schulleiter in Kenntnis zu setzen. Bei Straftaten ist die Polizei unbedingt einzuschalten. Bei einem Regelverstoß muss die Reaktion zeitnah und konsequent erfolgen. Es sollten folgende Hilfsangebote eingesetzt werden:

 

  • Gespräche mit Betroffenen: Zunächst Klassen- / Fachlehrer, später Einschaltung des Beratungslehrers / Vertrauenslehrerin

  • Streitschlichtung: Einschaltung des Beratungslehrers / Vertrauenslehrers, Aktennotiz

  • Verhaltensvereinbarungen / Erziehungsvertrag: Schriftlich zu fixierende Zielvereinbarungen mit Unterschrift und Datum, Kopie an Eltern, bitte in die Akte

  • Tokensystem: (Token sind sekundäre Verstärker. Für das erwünschte Verhalten erhält der Betreffende einen Token, etwa eine Münze oder auch eine Murmel, die er später eintauschen kann gegen etwas, das er sich wünscht, z.B. eine ihm dadurch ermöglichte, gewünschte Aktivität), Aktennotiz

  • Wiedergutmachung: Schülerinnen und Schüler, die wiederholt gegen Regeln verstoßen haben, sollen sich gemeinsam mit ihren Eltern oder der entsprechenden Lehrerin/ des Lehrers eine Wiedergutmachung überlegen, z.B. – es leistet Dienste in Form von Arbeitsstunden für den Einzelnen, die Klasse, die Schulgemeinschaft, z.B. Regale säubern, auf dem Schulhof Papier aufheben… ( in Absprache mit dem Hausmeister!) Aktennotiz und Benachrichtigung Eltern (s. Anlage1)

 

Übersicht über mögliches Fehlverhalten

 

A. Unterrichtsstörungen

 

  • zu spät kommen/ Verhinderung eines pünktlichen Unterrichtsbeginns

  • Kauen von Kaugummis

  • Benutzung von Handys, MP3 – Playern während des Unterrichts

  • Störung des Unterrichts, respektloses Verhalten gegenüber der Lehrkraft, z.B. Beleidigung, Provokation, aber auch Stören im Untergrund

  • Arbeitsverweigerung

  • Beschädigung des Mobiliars der Schule (Beschmieren von Tischen etc.)

  • Kippeln und nicht angemessene Arbeitshaltung

  • Schwänzen des Unterrichts (siehe Konzept „Unterrichtsversäumnisse“

 

B. Unsoziales Verhalten gegenüber Mitschülern / Verstoß gegen die Schulordnung

 

  • Verschmutzung von Klassenräumen, Pausenhalle und Schulhof (z.B. durch Wegwerfen von Verpackungsmüll….)

  • Werfen von Schneebällen, rücksichtsloses Balgen…

  • Beschädigung, Verstecken etc. von Gegenständen anderer Schüler

  • Beschädigung des Mobiliars der Schule (auch Toilette/ Umkleideräume) Beschmutzung (Wände beschmieren…)

  • Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis

  • Mobbing durch körperliche Gewalt wie Abdrängen, Bedrohen….

  • Nötigung, verbales Mobbing: Schüler wegen seines Verhaltens, Aussehens, der Schulleistungen meist mit sehr bissigen Bemerkungen beleidigen…

  • stummes Mobbing: stillschweigendes Verachten, links Liegenlassen, Nichtbeachten bis Verachtung und Ausschluss aus der Gemeinschaft

 

C. Begehen von Straftaten

Siehe hierzu: Sicherheitskonzept der Albert-Schweitzer-Realschule

Maßnahmenkatalog bei wiederholtem Fehlverhalten. Nach hinreichender Erfassung der Umstände eines Falles und mehrfachen Hilfsangeboten sollte bei Grenzüberschreitungen und Regelverstößen von Schülerinnen und Schülern unserer Schule der folgende Maßnahmenkatalog umgesetzt werden. Der Katalog bezieht sich nur auf die Schulebene und beinhaltet Handlungsstrategien sowie Sanktionen (Erziehungsmaßnahmen, Anwendung von Ordnungsmaßnahmen).

Bei einem Regelverstoß muss die Reaktion zeitnah und konsequent erfolgen. Bei schwerwiegenden oder sich ständig wiederholenden Verstößen (außer Straftaten: Polizei über die Schulleitung) sollte folgender Maßnahmenkatalog zur Anwendung kommen. Der Katalog zeigt mögliche Konsequenzen durch Lehrkräfte bei unterschiedlichen Formen von Fehlverhalten. Wichtig ist es, die Eltern über die Hausordnung und den Maßnahmekatalog zu informieren. Wünschenswert ist eine gute Zusammenarbeit im Erziehungsprozess der Kinder.

 

Wichtig!

Grundsätzlich sollte dieser Maßnahmenkatalog erst nach der Durchführung von Hilfsangeboten zur Anwendung kommen. Bei vielfach wiederholten Verstößen bzw. Fehlverhalten schwereren Grades kann allerdings der Katalog auch direkt angewendet bzw. können auch Schritte des Katalogs übersprungen werden und härtere Konsequenzen, wie die Einleitung von Ordnungsmaßnahmen über eine Klassenkonferenz erfolgen.

 

Maßnahmenkatalog (Erziehungsmittel /-maßnahmen)

 

 

Maßnahmen

A

Ermahnungen und Gespräch mit Schüler Ermahnungen u. ä. sind im Klassenbuch zu vermerken: Unter die Einträge des Tages ganz unten mit schwarz! (so werden Extra-Hefte im Klassenbuch vermieden) Sanktion : Erziehungsmaßnahmen

B

Nach drei Ermahnungen/Gesprächen erhält der Schüler/ die Schülerin das Arbeitsblatt „Schüler-Stellungnahme“, um eine Selbsteinschätzung des Verhaltens vorzunehmen. Arbeitsblatt „Schüler-Stellungnahme“ liegt als Vordruck (siehe Anlage 1) bereit. Die Einschätzung erfolgt ggf. im Unterricht. Der dadurch verpasste Unterrichtsstoff muss zu Hause nachgeholt werden. Auf der Rückseite der Anlage 1 erfolgt eine frei formulierbare Verhaltensvereinbarung. Arbeitsblatt „Schüler-Stellungnahme“ mit Rückseite „Verhaltensvereinbarung“ ist vom Schüler/von Schülerin, Lehrer und Erziehungsberechtigten abzuzeichnen. Ist bei besonders schwerem Vergehen eine sofortige Erziehungsmaßnahme notwendig, kann die Umsetzung des Schülers bzw. der Schülerin für 1 Stunde in eine Nachbarklasse oder ins Krankenzimmer beim Sekretariat erfolgen. Hier sollten sukzessive Erziehungsmaßnahmen, wie z.B. Wiedergutmachung durch soziale Arbeit in der Schule erfolgen. Mitteilung an die Eltern über Erziehungsmaßnahmen (Anlage 2)

C

Nach vier „Schüler-Stellungnahmen“ werden Erziehungsberechtigte und der/die Schüler/in zum Gespräch mit dem Klassenlehrer gebeten. Vordruck (siehe Anlage 3) liegt bereit. Klassenlehrer und stellv. Klassenlehrer nehmen immer an den Gesprächen teil. Wichtig: Protokoll führen, um Gesprächsverlauf zu dokumentieren sowie Vereinbarungen und Absprachen festzuhalten Im Gespräch Hinweis auf Ordnungsmaßnahmen entspr. des Schulgesetzes, Hinweis auf Mitwirkungspflicht der Eltern bei der Erziehung, Hinweis auf Absenkung der Bewertung im Sozialverhalten um eine Stufe. Protokoll und die vier Stellungnahmen kommen in die Schülerakte

D

Nach weiteren drei „Schüler-Stellungnahmen“ werden Erziehungsberechtigte und der/die Schüler/in zum Gespräch mit dem Klassenlehrer und dem Schulleiter gebeten. Vordruck (siehe Anlage 4) liegt bereit. Klassenlehrer und stellv. Klassenlehrer nehmen immer an den Gesprächen teil. Protokoll führen, um Vereinbarungen und Absprachen festzuhalten Hinweis auf Absenkung der Bewertung im Sozialverhalten um zwei Stufen Im Gespräch Androhung von Ordnungsmaßnahmen entspr. des Schulgesetzes Protokoll und die sieben Stellungnahmen kommen in die Schülerakte

E

bei einer Fortsetzung des Fehlverhaltens: Einleitung von Ordnungsmaßnahmen entsprechend des Schulgesetzes durch die Klassenkonferenz

 

Hinweise zur Berücksichtigung des Stufensystems in der pädagogischen Konferenz. Unter Erfassung Disziplinarmaßnahmen wird die derzeitige Stufe des Schülers eingetragen. Diese Stufeneinteilung wird am Ende des Schuljahres gelöscht. Wenn in irgendeiner Form Förderbedarf vorliegt, wird der 2. Bogen ausgefüllt, dabei sollten die bisherigen Verfehlungen besonders berücksichtigt werden. Hier besteht dann die Möglichkeit einer genaueren Dokumentation der Fördermaßnahmen.

 

Maßnahmenkatalog bei Verspätungen

 

  1. Alle Verspätungen (auch nach den Pausen) sowie nicht nachgereichte Hausaufgaben sind generell im Klassenbuch zu vermerken. Bei Verspätungen werden die Minutenangaben eingetragen.  Diese Angabe erfolgt in der Zeile der entsprechenden Unterrichtsstunde

  2. Es werden alle Verspätungen addiert (auch vor der ersten Stunde). Nach drei Verspätungen muss der Schüler /die Schülerin in der 7. Stunde nacharbeiten. Das Kind dazu eine vom Klassenlehrer gestellte zusätzliche Aufgabe.Aufsicht: Förderunterricht Generell sind die Eltern über die Nacharbeit vorher schriftlich zu informieren. Vordruck (siehe Anlage 3) „Verstöße ihres Kindes gegen die Teilnahmepflicht liegt bereit. Sollte am nächsten Schultag keine schriftliche Rückmeldung seitens der Eltern vorliegen, werden diese telefonisch über das Nachsitzen informiert.Das Nachsitzen soll zeitnah vollzogen werden, d.h. möglichst am nächsten Tag nach Aussprechen der Maßnahme!

Kontakt

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns:

 

Telefon: ( 04442 ) 921170

Fax: ( 04442 ) 921172

E-Mail:

Adresse: Klapphakenstraße 31, 49393 Lohne

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