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Grundsätze zur Leistungsbewertung

Beschluss der GK vom 16.07.2007

1. Die Grundsätze zur Leistungsbewertung der Gesamtkonferenz und der Fachkonferenzen bewegen sich im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.


2. Die grundsätzlichen Regelungen werden vornehmlich von den Fachkonferenzen getroffen. Dieses gilt insbesondere für die Art und den Umfang der mündlichen, schriftlichen und fachspezifischen Lernkontrollen, ihre Gewichtung im Verhältnis zueinander sowie ihre Terminierung und ihren zeitlichen Umfang. Bewertungsstandards werden ebenfalls von den Lehrkräften der einzelnen Fachkonferenzen festgelegt.


3. Für alle Fächer gemeinsam gelten die folgenden Grundsätze:

a) Die Lernkontrollen erfolgen lerngruppenspezifisch. Dem inhaltlichen Vorschlag einer Lehrkraft für eine Lernkontrolle können sich jedoch die anderen Lehrer/innen des betreffenden Fachs in einem Jahrgang anschließen. Das gilt analog auch für die Bewertung der Leistung. Dieses fördert die Kooperation innerhalb einer Fachkonferenz und die Vergleichbarkeit der unterrichtlichen Ergebnisse im Jahrgang.

b) Pro Woche sollen im Regelfall nicht mehr als drei schriftliche Lernkontrollen in einer Klasse geschrieben werden.

c) Die Korrekturzeit sollte nur in Einzelfällen den Zeitraum von zwei Wochen übersteigen.

d) Über die Sanktionierung von Täuschungshandlungen entscheidet der jeweilige Fachlehrer in eigener Verantwortung.

e) Die Besprechung von Noten unterliegt den gültigen Datenschutzbestimmungen. Notenbesprechungen im Klassenplenum können nur im Einvernehmen mit der Lerngruppe im Klassenplenum durchgeführt werden.

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