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Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft

In der Schule treffen Kinder und Jugendliche unterschiedlicher nationaler und ethnischer Herkunft aufeinander. Angestrebt wird ein tolerantes und verständnisvolles Zusammenleben mit einer Vielfalt von Erfahrungshintergründen und Lebensstilen. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben durch bessere Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sehen wir als wichtigen Bestandteil zur Integration. Die KMK-Konferenz 2002 hat zu Recht darauf verwiesen, dass Kinder und Jugendliche ohne hinreichende Deutschkenntnisse über die Teilnahme am Regelunterricht hinaus gefördert werden müssen, damit sie qualifizierte schulische Abschlüsse erreichen können und die Integration im schulischen und außerschulischen Bereich überhaupt gelingen kann.

 

Internationale Schulleistungsstudien haben außerdem gezeigt, dass Kinder mit Migrationshintergrund zu den Benachteiligten im Schulsystem gehören, wenn sie nicht gezielte Förderung im Spracherwerb sowie in der Festigung von Grundfertigkeiten und dem Training von Arbeits- und Sozialverhalten erhalten, die über die Teilnahmen am Regelunterricht hinausgehen.

 

Ziel des Deutschunterrichts mit Schülern und Schülerinnen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, muss die Befähigung zu sprachlicher Handlungsfähigkeit im mündlichen und schriftlichen Bereich sein, um ihnen einen ihren Fähigkeiten angemessenen Bildungsgang zu ermöglichen (vgl. Rahmenrichtlinien Deutsch als Zweitsprache des Niedersächsischen Kultusministeriums, S. 6).

 

Sprachfördermaßnahmen leiten sich aus der individuellen Ausgangslage ab und sind auf die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit des Kindes ausgerichtet; sie beinhalten Aspekte des emotionalen, sozialen und kognitiven Lernens. Dabei soll in Zusammenarbeit mit den Eltern, mit vielfältigen, dem Einzelnen angepassten Wegen und Konzepten eine gezielte, individuelle Förderung gewährleistet werden. Wesentliche Bestandteile einer solchen Förderung sind Maßnahmen der inneren und äußeren Differenzierung.


Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung begleitet die Schülerinnen und Schüler vom 5. bis zum 10. Schuljahrgang.

Bei Schülern und Schülerinnen aus anderen Herkunftsländern, die bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits schulpflichtig sind, stellt die Albert-Schweitzer-Realschule Lohne im Rahmen eines Aufnahmegesprächs den bisherigen schulischen Werdegang und den Stand der Deutschkenntnisse fest (vgl. auch Erlass RdErl. d. MK v. 21.7.2005 – 26-81625 (SVBl. 9/2005 S.475) – VORIS 22410).

 

Dabei werden drei Kategorien unterschieden:

1)    Der Schüler/die Schülerin verfügt über keine Deutschkenntnisse und kann sich nicht verständigen.

2)    Der Schüler/die Schülerin verfügt über geringe Deutschkenntnisse und kann sich bedingt verständigen.

3)    Der Schüler/die Schülerin verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse und kann sich grundsätzlich verständigen.

 

Schüler und Schülerinnen der Kategorien 1 und 2 werden in ihrem Sprachlernprozess unterstützt, indem sie am Förderunterricht „Deutsch als Zweitsprache“ teilnehmen. Der Unterricht wird meist jahrgangsübergreifend in drei Unterrichtsstunden pro Woche erteilt. Mit dem Lehrwerk „Hamburger ABC“ wird ein differenziertes Programm angeboten, das gemeinsames und individuelles Lernen ermöglicht. Das Erlernen der deutschen Sprache erfolgt Schritt für Schritt: vom Buchstaben zum Wort – vom Wort zum Satz – vom Satz zum Text (vgl. Hamburger ABC, AG Karolinenviertel e.V., Februar 2013, Vorwort).

 

Unterschiedliche Arbeitsformen sollen die Schüler und Schülerinnen zu selbstständiger Arbeit anleiten. Gruppenarbeiten und Partnerdialoge bieten aktive Sprechanlässe. Bei schriftlichen Aufgaben wird besonderer Wert auf das selbstständige Verstehen der Arbeitsanweisungen gelegt.

Sollte trotz des Förderunterrichts an unserer Schule aufgrund der sprachlichen Defizite das Arbeiten im Klassenverbund nicht möglich sein, besteht zusätzlich das Angebot, mit Unterstützung des Schulverbundes Hauptschulen, Realschulen und Oberschulen im Landkreis Vechta an einem Förderkurs der Kreisvolkshochschule Vechta teilzunehmen.

 

Der Kurs findet zweimal wöchentlich statt und ist wie folgt organisiert:

a)    Die beteiligten Schüler und Schülerinnen gehen auch an den Tagen, an denen die Kurse für sie stattfinden, zunächst am Morgen normal zur Schule.

b)    An den Tagen der Kurse werden die beteiligten Schüler und Schülerinnen morgens von einem Taxi bei der Schule abgeholt.

c)    Der Abholtermin wird so eingerichtet, dass die Kurse um 08:30 Uhr beginnen können.

d)    Um 11:00 Uhr werden die beteiligten Schüler und Schülerinnen von dem Ort der Kursdurchführung abgeholt und jeweils zu ihrer Schule zurückgebracht.

e)    Die beteiligten Schüler und Schülerinnen nehmen dann an ihrem Unterricht in ihrer Schule nach Stundenplan teil.

Zusätzlich empfehlen wir, dass die Schüler und Schülerinnen nachmittags das Angebot der Hausaufgabenhilfe des Jugendtreffs Lohne wahrnehmen.

Kontakt

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns:

 

Telefon: ( 04442 ) 921170

Fax: ( 04442 ) 921172

E-Mail:

Adresse: Klapphakenstraße 31, 49393 Lohne

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