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Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns:
Telefon: ( 04442 ) 921170
Fax: ( 04442 ) 921172
E-Mail:
Adresse: Klapphakenstraße 31, 49393 Lohne
1. Beschwerden von Schülern/innen über andere Schüler/innen oder Lehrkräfte
Bei Beschwerden von Schülern/innen soll zunächst im Gespräch zwischen den direkt Betroffenen versucht werden, einen entstandenen Konflikt aufzulösen. Gelingt dieses nicht, können sich Schüler/innen an ihre Klassenlehrer/innen wenden. Sollten die sich anschließenden Gespräche zwischen den Klassenlehrkräften und betroffenen Lehrkräften oder Mitschülern noch ohne zufriedenstellende Ergebnisse bleiben, steht den Schülern/innen der Weg zur Vertrauenslehrerin oder zum Beratungslehrer offen.
Nach erfolgloser Ausschöpfung dieser Möglichkeiten und der zwischenzeitlich in jeder Phase möglichen Einschaltung der Erziehungsberechtigten ist der Schulleiter zu informieren. Bei schwerwiegenden Vorhaltungen seitens eines Schülers / einer Schülerin gegenüber Mitschülern oder Lehrkräften sind Vorwürfe unter Angabe von Tag, Zeit, evtl. wörtlichen Zitaten und Bemerkungen von mehreren Zeugen präzise zu belegen.
Das Ziel auf jeder Stufe dieser Regelung muss jedoch eine einvernehmliche Lösung des entsprechenden Konfliktes bleiben.
2. Beschwerden von Eltern über Lehrkräfte und Schulleitung
Die Eltern werden gebeten, bei Beschwerden zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft zu suchen. Sollte dieses ergebnislos bleiben, kann die Elternvertretung und/oder die Schulleitung mit hinzugezogen werden. Auf Wunsch der Lehrkraft ist die Personalvertretung ebenfalls zu beteiligen. Bei schwerwiegenden Vorwürfen gelten die Regelungen zu 1.) analog.
Beschwerden von Eltern gegen die Schulleitung können direkt oder über die Elternvertretung vorgebracht werden. Alle Beteiligten verfolgen dabei das Ziel, einen Konflikt auf der Ebene der Schule zu regeln.
3. Beschwerden von Lehrkräften über Schüler, Eltern und Schulleitung
Zur Regelung und Sanktionierung von Fehlverhalten von Schülern stehen Lehrkräften als Maßnahmen anerkannte Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Schulleitung kann über angewendete oder geplante Erziehungsmittel informiert werden. Bei Beschwerden von Lehrkräften über Eltern ist nach erfolglosem direkten Gespräch die Schulleitung zu informieren, die im Zusammenwirken mit der Elternvertretung und ggf. auch der Personalvertretung eine einvernehmliche Lösung anstreben muss.
Sollte das Verhalten von Schulleitungsmitgliedern Anlass zu Beschwerden geben, sollte das direkte Gespräch mit oder ohne Beteiligung der Personalvertretung gesucht werden, um entstandene Konflikte zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen. Das Einschlagen des ansonsten geltenden dienstrechtlichen Weges bei ausbleibendem Erfolg bleibt davon unberührt. Zusammenfassend vertreten alle Mitglieder der Gesamtkonferenz die Auffassung, auftretende Konflikte nach Möglichkeit ausschließlich durch Gespräche auf zunächst unterster Ebene zu regeln.
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